Noch mehr Fragen und unsere Antworten

Wir beantworten für Sie häufig gestellte Fragen

Ambulante Demenzbetreuung, persönliches Budget zur Teilhabe von behinderten Menschen, Reisebegleitung, 24h-Betreuungsbedarf

Wir bieten Ihnen einen vielfältiges Angebot an Betreuungsleistungen

Die Pflegekasse unterscheidet zwischen Betreuung und Pflege. Ein Betreuungsdienst ist nicht berechtigt, körperbezogene Pflegemaßnahmen in Bezug auf Körperpflege (kleine und große Toilette, Grundpflege wie waschen und anziehen), Ernährung und Mobilität durchzuführen. Bei einem Pflegedienst liegt der Schwerpunkt auf der Pflege, zusätzlich können auch noch Betreuungsdienstleistungen hinzu kommen. Wir können feststellen, es gibt einen großen Bedarf an Betreuung, Hilfen bei der Haushaltsführung und bei den pflegerischen Betreuungsdienstmaßnahmen. Dazu ist nicht immer eine Pflegefachkraft notwendig, sondern diese Tätigkeiten können von qualifizierten Alltagsbetreuer/innen ausgeführt werden.

Ja, wir haben spezielle Alltagsbetreuer/innen, die speziell in der Betreuung von Demenz-erkrankten Menschen geschult sind.

Unsere Haushaltshilfen sind spezialisiert auf die Unterstützung bei der Haushaltsführung. Sie nehmen Arbeit ab, haben aber immer auch die pflegebedürftige Person im Blick und wissen was zu tun ist und wo Bedarf ist. Sie sind in der Regel sehr kommunikativ und mobilisieren und aktivieren die älteren Menschen, selbst wenn sie die Hausarbeit verrichten. Wenn Sie ausschließlich eine Putzhilfe brauchen, unterbreiten wir Ihnen dazu gerne ein Angebot und suchen eine geeignete Person.

Sie können unsere Dienste privat engagieren. Hat die zu betreuende Person eine Pflegestufe (ab Stufe 1) hat sie Anspruch auf Entlastungsleistungen in Höhe von 125,- Euro im Monat. Wird die Entlastungsleistung in einem Monat nicht abgefragt, kann sie auf andere Monate übertragen werden. Wir beraten Sie gerne wieviel Entlastungsbeitrag Ihnen zusteht.

Jede Person mit Pflegestufe hat Anspruch auf Entlastungsleistungen. Diese können auch für die Angehörigen geltend gemacht werden. Allerdings: 70% der Anspruchsberechtigten sind nicht darüber informiert.

Ja, unsere Alltagsbegleiter/innen betreuen Sie auf Wunsch auch auf Reisen oder am Urlaubsort. Bitte sprechen Sie uns an, damit wir Sie umfassend über Kosten, die auf Sie zukommen informieren und abstimmen können.