Top-Job als Pflegefachkraft bei Emma64 in Stuttgart

Pflege rundum in Stuttgart
zu Hause und im gewohnten Umfeld

👋🏻 Hallo! Wir sind ein zugelassener Pflegedienst und erbringen Ihnen oder Ihren Angehörigen:

Medizinische Behandlungspflege
in Stuttgart und Stadtgebiet

  • für alle Menschen mit Hilfebedarf auf Basis einer ärztlichen Verordnung
  • bezahlt durch Ihre Krankenkasse:
  • Medikamente richten und verabreichen
  • Wundversorgung
  • Verbandwechsel
  • Injektionen
  • Blutzuckermessung und Insulingabe
  • An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
  • Katheterpflege
  • Stomaversorgung
  • Krankenhausnachversorgung
  • sowie weitere Pflegeleistungen

Das sind wir – Emma64 hinter den Kulissen:

Als mobiler Pflege- und Betreuungsdienst in Stuttgart ermöglichen wir unseren hilfs- und pflegebedürftigen Kundinnen und Kunden zu Hause zu leben und mitten im Leben zu stehen. Eigenschaften wie Herzenswärme, gute Unterhaltung und angenehme Gesellschaft zeichnen unser inhabergeführtes Unternehmen besonders aus.

Dr. Elke Ahrens, Geschäftsführerin der Emma64 GmbH in Stuttgart

Foto: © Bernhard Widmann / IHK Stuttgart

Dr. Elke Ahrens, Geschäftsführerin von Emma64, Stuttgart

„Sehr gerne kümmere ich mich um Ihr Anliegen auch persönlich, bitte kontaktieren Sie mich.“

Dr. Elke Ahrens
Geschäftsführerin

0711 47 04 20 47

Emma64 GmbH
Mobiler Pflege- und Betreuungsdienst
Blumenstraße 32
70182 Stuttgart

Kontaktieren Sie uns:

Gerne ermitteln wir gemeinsam Ihren individuellen Bedarf und machen Ihnen ein maßgeschneidertes Angebot. ✅

So bewerten uns unsere Kunden:

„Mit dem Pflegedienst Emma64 habe ich nur sehr gute Erfahrungen gemacht.
Seit ein paar Jahren sind die Mitarbeiter bei meinen Schwiegereltern liebevoll tätig.
Das was mir sehr gefällt, dass die Mitarbeiter und die Chefin Frau Ahrens viel Zeit auch für uns haben.
Bei Fragen und Problemen sind sie immer für uns da.
Viele Grüße an das ganze Team.“

Maria Steinebronn
via Google

„hilfsbereit, schnell, sehr freundlich immer telefonisch erreichbar helfen nicht nur in der pflege auch bei anträgen nehmen sich zeit für die patienten sehr wohltuend das team.“

Sebastian Spehr
via Google

„Sehr kompetentes und engagiertes Team. Sind immer bereit im Sinne des Klienten zu handeln. Auch kurzfristige Änderungen oder Neuerungen werden umgesetzt.“

PB
via Google

✅ Ganz unverbindlich anfragen und Angebot erhalten.

Fragen und Antworten rund um medizinische Behandlungspflege in Stuttgart:

Die medizinische Behandlungspflege umfasst alle pflegerischen Tätigkeiten, die von einem Arzt angeordnet und von qualifizierten Pflegekräften durchgeführt werden. Dazu gehören Maßnahmen wie Medikamentengabe, Wundversorgung, Injektionen und Blutzuckermessungen.

Medizinische Behandlungspflege darf nur von examinierten Pflegefachkräften durchgeführt werden, die über die entsprechende Qualifikation und Erfahrung verfügen.
Die Verordnung erfolgt durch einen Arzt. Die Pflegeperson erhält ein Rezept oder eine Verordnung, auf der die notwendigen pflegerischen Maßnahmen beschrieben sind. Diese Verordnung wird dann von einem ambulanten Pflegedienst umgesetzt.
Zu den häufigsten Leistungen zählen:

  • Medikamentengabe
  • Wundversorgung
  • Verbandwechsel
  • Blutzuckermessungen und Insulingabe
  • Injektionen (z. B. Insulin, Thromboseprophylaxe)
  • Katheterpflege
  • Stomaversorgung
  • An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
Ja, die Kosten für medizinische Behandlungspflege werden in der Regel von der Krankenkasse übernommen, sofern eine ärztliche Verordnung vorliegt.
Grundpflege umfasst Maßnahmen der Körperpflege, Ernährung und Mobilität, die zur Unterstützung im Alltag dienen. Behandlungspflege hingegen bezieht sich auf medizinisch notwendige Maßnahmen, die vom Arzt angeordnet werden, um die gesundheitliche Situation des Patienten zu verbessern oder zu erhalten.
Zuerst sollte ein Arzt aufgesucht werden, der die Notwendigkeit der Behandlungspflege feststellt und eine Verordnung ausstellt. Mit dieser Verordnung kann dann ein ambulanter Pflegedienst beauftragt werden.
Der Arzt muss eine neue Verordnung ausstellen, wenn weiterhin Bedarf an medizinischer Behandlungspflege besteht. Ohne eine gültige Verordnung darf der Pflegedienst die Maßnahmen nicht weiterführen.
Ja, Pflegepersonen haben das Recht, den Pflegedienst frei zu wählen. Kontaktieren Sie uns.
Es muss sichergestellt sein, dass die Pflegekräfte Zugang zu den benötigten Materialien und Medikamenten haben und die Hygienestandards eingehalten werden können. Zudem sollte eine Vertrauensbasis zwischen dem Patienten und den Pflegekräften bestehen.

* Erforderliche Angaben. Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Bewerbung erhoben und verarbeitet werden. Hinweis: Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind und Ihre Zustimmung zu freiwilligen Angaben geben möchten, müssen Sie Ihre Erziehungsberechtigten um Erlaubnis bitten. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Bewerbung gelöscht. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft an die in der Datenschutzerklärung angegebene E-Mail-Adresse widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung →.

Doch nicht das Richtige für Sie dabei?

Macht nichts – wir bieten Ihnen noch weitere Leistungen an:

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